Geschäftsbericht 2022

12 Entwicklung der agrarpolitischen Rahmenbedingungen 2022 INTERNATIONALE AGRARMÄRKTE Der Preisindex der Ernährungs- und Landwirtschafts­ organisation der Vereinten Nationen (FAO) für die wich- tigsten landwirtschaftlichen Erzeugnisse (FFPI) erreichte für das Jahr 2022 ein Ergebnis von 143,7 Punkten. Er stieg um 14,3 % im Vergleich zum Jahr 2021. Der FAO-Preisindex sank im Dezember um 1,9 % im Vergleich zum November. Dieser Verlust ist auf eine Verringerung der Getreide- und Fleischpreise zurück- zuführen, welche im gesamten Verlauf des Jahres 2022 allerdings weit über dem Index des Vorjahres lagen. Der FAO-Milchpreisindex lag im Durchschnitt für das Gesamtjahr 2022 mit einer Steigerung von 19,6 % bei 142,5 Punkten, damit erreichte er im vergangenen Jahr ein Allzeithoch. EUROPÄISCHE AGRAR- UND ERNÄHRUNGSPOLITIK Nach den Beschlüssen zur Reform der Europäischen Agrarpolitik (EU-Agrarpolitik) in 2021 stand im abge- laufenen Jahr deren nationale Umsetzung im Vorder- grund. Im Februar 2022 reichte das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung den nationalen Strategieplan bei der Europäischen Kommission (EU- Kommission) zur Prüfung ein. Letztlich wurde dann im November 2022 ein auf Verlangen der EU-Kommission nochmals nachgebesserter Strategieplan für Deutsch- land von der EU-Behörde genehmigt. Die neuen Rege- lungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gelten nun ab Jahresbeginn 2023. Derweil stellt die EU-Kommission bereits erste Überlegungen zur Ausrichtung der GAP nach 2027 an. Infolge der Invasion Russlands rückten Fragen der Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln in den Vordergrund der agrarpolitischen Diskussionen in Brüssel. Als Ergebnis räumte die EU-Kommission den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, von den Auflagen zur Flächenstilllegung und Fruchtfolge in der neuen GAP zeitlich befristet abzuweichen, um so insbesondere die Versorgung mit Getreide sicherzustellen. Nach längerem Zögern entschied sich auch Bundeslandwirt- schaftsminister Cem Özdemir dazu, in Deutschland von diesen Möglichkeiten 2023 Gebrauch zu machen. Der Ukrainekrieg beeinflusste auch die Diskussionen zu den im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie (F2F) von der EU-Kommission geplanten Vorhaben. So veröfentlichte die Kommission einen Verordnungs- entwurf zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzen- schutzmitteln mit einer dreimonatigen Verzögerung. Der Vorschlag sieht u. a. erhebliche Einschränkungen beim Umgang mit und bei der Verwendung von Pflanzen­ schutzmitteln vor. So soll der Einsatz von Pflanzen- schutzmitteln auf die Hälfte reduziert werden und in sogenannten „sensiblen Gebieten“ ein Totalverbot gelten. Letzteres könnte dazu führen, dass die landwirtschaft- liche Produktion an diesen Standorten komplett entfällt. Vor allem im EU-Agrarministerrat stieß der Kommissions­ vorschlag auf breite Kritik. Bemängelt wurde u. a., dass die Kommission keine Folgenabschätzung vorgenommen hat, die auch die Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die Versorgungssicherheit und die Preissituation von Lebensmitteln stärker berücksichtigt. Letztlich forderten die EU-Agrarminister die Kommission mit breiter Mehrheit dazu auf, eine aktualisierte Folgenab- schätzung vorzulegen. Deutschland hat sich mit dem Hinweis auf eine drohende Verzögerung der Verhand- lungen enthalten. Im Dezember 2022 erzielten die EU-Institutionen im sog. Trilog eine politische Einigung zu dem bereits im Vorjahr von der EU-Kommission vorgelegten Verord­ nungsvorschlag zu entwaldungsfreien Produkten. Dieser soll sicherstellen, dass in die EU importierte Produkte wie Soja, Palmöl und Rindfleisch nicht dazu beigetragen haben, Waldflächen in Drittstaaten zu schädigen. Die Nachweispflicht für die Entwaldungs- freiheit soll dabei den Handelspartnern entlang der Wertschöpfungskette mittels Zertifikaten und Geo­ lokalisierungsdaten obliegen. Milchwirtschaftliche Entwicklung · Internationale Agrarmärkte

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