Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die von grundle- gender Bedeutung für das Unternehmen waren, unmittel- bar eingebunden. Der Vorstand und die Geschäftsleitung unterrichteten uns regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend über die Lage und die Entwicklung des Unternehmens sowie über grundsätzliche Fragen der Geschäftsentwicklung. KEINE BEANSTANDUNGEN Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstandes ausführlich diskutiert. Den Beschlussvorschlägen des Vorstandes und der Geschäftsleitung hat der Aufsichtsrat nach eingehender Prüfung und Beratung zugestimmt. An allen Sitzungen des Vorstandes hatten der Vorsitzende des Aufsichtsrates und sein Stellvertreter jeweils teil genommen. Der Aufsichtsrat hat an fünf gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand und in einer weiteren sepa- raten Aufsichtsratssitzung die erforderlichen Aufgaben wahrgenommen und Beschlüsse gefasst. An der Be- standsaufnahme zum Jahresende hat der Aufsichtsrat mitgewirkt. Der Aufsichtsrat hat bei der Ausübung seiner Über wachungstätigkeit keine Beanstandungen festgestellt. Er konnte sich auch bei Belegprüfungen von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Buchhaltung überzeugen. Bericht des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband e. V. hat in der Zeit vom 2. März 2020 bis 6. April 2020 die gesetzliche Prüfung durchgeführt und bestätigt, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Am 6. April 2020 wurden der Vorstand und der Aufsichtsrat in einer gemeinsamen Sitzung über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung durch den Baden- Württembergischen Genossenschaftsverband e. V. unterrichtet. Einwendungen gab es keine. Dem Ergebnis- verwendungsvorschlag schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Vorschlag entspricht den Vorschriften der Satzung. DANK AN MITGLIEDER UND MITARBEITER Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüber- schusses geprüft, für in Ordnung befunden und schließt sich dem Vorschlag des Vorstandes an. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes und allen Mitarbei- tern der Hohenloher Molkerei für ihr hohes Engagement und die geleistete Arbeit im Geschäftsjahr 2019. Darüber hinaus bedankt sich der Aufsichtsrat bei allen Mitgliedern für das dem Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen. Schwäbisch Hall, 6. April 2020 Ralf Klenk , Vorsitzender 43 BERICHT DES AUFSICHTSRATES
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