Hohenloher Molkerei erwirbt „Gasti-Areal“
Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 ist die Hohenloher Molkerei eG Eigentümer des „Gasti-Areals“ in der Raiffeisenstraße 8 in Schwäbisch Hall-Hessental. Unser Vorstand und unser Aufsichtsrat bewerten den Erwerb des Nachbargrundstücks als richtungsweisenden Schritt, da wir uns nun auf über 5 ha Werksgelände erfolgreich weiterentwickeln können.
Bereits seit einigen Jahren sind wir mit der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall (GWG), einem Tochterunternehmen der Stadt Schwäbisch Hall, im Gespräch, um die Möglichkeiten einer Übernahme des benachbarten „Gasti-Areals“ auszuloten. Durch das kontinuierliche Wachstum der Hohenloher Molkerei in den vergangenen Jahren war es immer wieder notwendig, bauliche Erweiterungen durchzuführen. Mittlerweile ist nahezu die gesamte seitherige Grundstückfläche der Hohenloher Molkerei von 3 ha mit Produktions- und Lagerhallen überbaut. Die letzten noch freien Bereiche sind dringend erforderlich, um das Verkehrsaufkommen von bis zu 120 LKWs am Tag noch einigermaßen abwickeln zu können.
Durch die erneut deutlich gesteigerten Absatzmengen, vor allem bei H-Milch und Frischmilch, und das zu erwartende Mengenwachstum war es für unsere Genossenschaft von elementarer Bedeutung, das einzige direkt angrenzende Grundstück zu erwerben. Im weiteren Jahresverlauf ist es zu mehreren persönlichen Gesprächen mit der Geschäftsleitung der GWG gekommen, die letztendlich darin gemündet haben, dass im Dezember 2014 ein unterschriftsreifer Kaufvertrag vorlag.
In allen Gesprächen war es der Stadt Schwäbisch Hall sehr wichtig, dass die bestehenden Arbeitsplätze bei der Firma Gasti für die kommenden Jahre durch eine
Standortgarantie gesichert werden. Auch wir haben größtes Interesse daran, dass die Gasti Verpackungsmaschinen GmbH weiterhin sehr erfolgreich am Markt tätig sein wird.
Derzeit sind wir in einer intensiven Planungsphase, in der wir erörtern, wie das Gesamtareal logistisch optimal und kostengünstig an unser seitheriges Areal angeschlossen werden kann. Über weitere Schritte in diesem Zusammenhang halten wir Sie gerne auf dem Laufenden.