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Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2015 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung

obliegenden Aufgaben wahrgenommen.

Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens

regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. Der

Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die von grundle-

gender Bedeutung für das Unternehmen waren, unmittelbar

eingebunden. Der Vorstand und die Geschäftsleitung unter-

richteten uns regelmäßig sowohl schriftlich als auch

mündlich zeitnah und umfassend über die Lage und die

Entwicklung des Unternehmens sowie über grundsätzliche

Fragen der Geschäftsentwicklung.

KEINE BEANSTANDUNGEN

Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge

hat der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstandes

ausführlich diskutiert. Den Beschlussvorschlägen des

Vorstandes und der Geschäftsleitung hat der Aufsichtsrat

nach eingehender Prüfung und Beratung zugestimmt. An

allen Sitzungen des Vorstandes hatten der Vorsitzende

des Aufsichtsrates und sein Stellvertreter jeweils teilge-

nommen. Der Aufsichtsrat hat an sechs gemeinsamen

Sitzungen mit dem Vorstand und in einer weiteren sepa-

raten Aufsichtsratssitzung die erforderlichen Aufgaben

wahrgenommen und Beschlüsse gefasst. An der Bestands-

aufnahme zum Jahresende hat der Aufsichtsrat mitgewirkt.

Der Aufsichtsrat hat bei der Ausübung seiner Überwa-

chungstätigkeit keine Beanstandungen festgestellt. Er

konnte sich auch bei Belegprüfungen von der Ordnungs-

mäßigkeit der Geschäftsführung und der Buchhaltung

überzeugen.

Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband

e.V. hat in der Zeit vom 22. Februar 2016 bis 22. März

2016 die gesetzliche Prüfung durchgeführt und bestätigt,

dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften

entspricht. Am 22. März 2016 wurden der Vorstand und

der Aufsichtsrat in einer gemeinsamen Sitzung über das

Ergebnis der gesetzlichen Prüfung durch den Baden-

Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. unter-

richtet. Einwendungen gab es keine. Dem Ergebnisver-

wendungsvorschlag schließt sich der Aufsichtsrat an.

Der Vorschlag entspricht den Vorschriften der Satzung.

DANK AN MITGLIEDER UND MITARBEITER

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht

und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüber-

schusses geprüft, in Ordnung befunden und schließt sich

dem Vorschlag des Vorstandes an.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes

und allen Mitarbeitern der Hohenloher Molkerei für ihr

hohes Engagement und die geleistete Arbeit im Geschäfts-

jahr 2015. Darüber hinaus bedankt sich der Aufsichtsrat

bei allen Mitgliedern für das dem Unternehmen entgegen-

gebrachte Vertrauen.

Schwäbisch Hall, 22. März 2016

Ralf Klenk

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Vorsitzender

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BERICHT DES AUFSICHTSRATES

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