Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2015 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung
obliegenden Aufgaben wahrgenommen.
Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens
regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. Der
Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die von grundle-
gender Bedeutung für das Unternehmen waren, unmittelbar
eingebunden. Der Vorstand und die Geschäftsleitung unter-
richteten uns regelmäßig sowohl schriftlich als auch
mündlich zeitnah und umfassend über die Lage und die
Entwicklung des Unternehmens sowie über grundsätzliche
Fragen der Geschäftsentwicklung.
KEINE BEANSTANDUNGEN
Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge
hat der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstandes
ausführlich diskutiert. Den Beschlussvorschlägen des
Vorstandes und der Geschäftsleitung hat der Aufsichtsrat
nach eingehender Prüfung und Beratung zugestimmt. An
allen Sitzungen des Vorstandes hatten der Vorsitzende
des Aufsichtsrates und sein Stellvertreter jeweils teilge-
nommen. Der Aufsichtsrat hat an sechs gemeinsamen
Sitzungen mit dem Vorstand und in einer weiteren sepa-
raten Aufsichtsratssitzung die erforderlichen Aufgaben
wahrgenommen und Beschlüsse gefasst. An der Bestands-
aufnahme zum Jahresende hat der Aufsichtsrat mitgewirkt.
Der Aufsichtsrat hat bei der Ausübung seiner Überwa-
chungstätigkeit keine Beanstandungen festgestellt. Er
konnte sich auch bei Belegprüfungen von der Ordnungs-
mäßigkeit der Geschäftsführung und der Buchhaltung
überzeugen.
Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband
e.V. hat in der Zeit vom 22. Februar 2016 bis 22. März
2016 die gesetzliche Prüfung durchgeführt und bestätigt,
dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften
entspricht. Am 22. März 2016 wurden der Vorstand und
der Aufsichtsrat in einer gemeinsamen Sitzung über das
Ergebnis der gesetzlichen Prüfung durch den Baden-
Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. unter-
richtet. Einwendungen gab es keine. Dem Ergebnisver-
wendungsvorschlag schließt sich der Aufsichtsrat an.
Der Vorschlag entspricht den Vorschriften der Satzung.
DANK AN MITGLIEDER UND MITARBEITER
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht
und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüber-
schusses geprüft, in Ordnung befunden und schließt sich
dem Vorschlag des Vorstandes an.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes
und allen Mitarbeitern der Hohenloher Molkerei für ihr
hohes Engagement und die geleistete Arbeit im Geschäfts-
jahr 2015. Darüber hinaus bedankt sich der Aufsichtsrat
bei allen Mitgliedern für das dem Unternehmen entgegen-
gebrachte Vertrauen.
Schwäbisch Hall, 22. März 2016
Ralf Klenk
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Vorsitzender
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BERICHT DES AUFSICHTSRATES
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